19.10.2019, 22:13
Hey du,
Bezüglich der Aussage zu Wikipediaeinträgen, Instagram und co, würde ich einmal auf Rons Post hier verweisen, wo er einmal probiert zu erklären, warum auch das auch ausschlaggeben sein "kann". Es ist aber nicht alles, wonach wir gucken, denn ansonsten spielen bei uns natürlich noch viel mehr Faktoren eine Rolle, in unsere Einschätzung bezüglich eines Avas. Aber natürlich kann man eine Bekanntheit nicht nur an einem Faktor festmachen, bei Vini haben wir allerdings das Gefühl, dass er unseren Anforderungen nicht entspricht. Guckt man bei Google, geht es dort auf Seite eins und zwei vor allem um Instagram und Youtube, einen Verweis auf seine Sängerkarriere erhalte ich mit deinen konkreten Beispielen erst auf Seite 3, wenn ich es nicht vorher explizit weiß und danach suche. In diesem Fall würde somit der Abschnitt in unseren Regeln greifen zur Wahl des Avatars:
Liebe Grüße,
Miggi
Bezüglich der Aussage zu Wikipediaeinträgen, Instagram und co, würde ich einmal auf Rons Post hier verweisen, wo er einmal probiert zu erklären, warum auch das auch ausschlaggeben sein "kann". Es ist aber nicht alles, wonach wir gucken, denn ansonsten spielen bei uns natürlich noch viel mehr Faktoren eine Rolle, in unsere Einschätzung bezüglich eines Avas. Aber natürlich kann man eine Bekanntheit nicht nur an einem Faktor festmachen, bei Vini haben wir allerdings das Gefühl, dass er unseren Anforderungen nicht entspricht. Guckt man bei Google, geht es dort auf Seite eins und zwei vor allem um Instagram und Youtube, einen Verweis auf seine Sängerkarriere erhalte ich mit deinen konkreten Beispielen erst auf Seite 3, wenn ich es nicht vorher explizit weiß und danach suche. In diesem Fall würde somit der Abschnitt in unseren Regeln greifen zur Wahl des Avatars:
Zitat: Wir lassen nur reale Gesichtgeber als Avatarpersonen zu. Ihr solltet also davon absehen Eric Cartman, Nathan Drake und Co. zu verwenden. Das bedeutet, fiktive oder animierte Figuren aus Zeichentrickfilmen, PC- oder Konsolenspielen sind unerwünscht. Aber auch Privatpersonen oder sogenannte Facebook-, Instagram (Influencer)- oder DeviantArt-Berühmtheiten, sowie Youtuber und Blogger sollten nicht als Avatarpersonen verwendet werden. Wir behalten uns daher ein Vetorecht vor, sollte uns als Team ein Gesichtgeber zu unbekannt sein. Seht ebenso von realen Politikern und Royals ab.
Liebe Grüße,
Miggi